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Arbeitsrecht und -beratung

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consulenza diritto del lavoro
Die Abteilung für Arbeitsrecht und Beratung besteht aus Rechtsanwälten und Arbeitsberatern, die auf Arbeitsrecht und Beratung spezialisiert sind und Beratung in deutscher​, italienischer und englischer Sprache anbieten. Das Team für Arbeitsrecht und Beratung unterstützt italienische und ausländische Unternehmen bei der Erstellung von Einzel- und Kollektivverträgen, der Entgeltabrechnung und allen rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Arbeitsverhältnissen, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Durch die qualifizierte​​ Erfahrung unserer Berater, die mit Kollegen aus den Bereichen nationale und internationale Steuerberatung sowie Gesellschafts- und Verwaltungsrecht zusammenarbeiten, unterstützen wir Unternehmen bei außergewöhnlichen Operationen wie  Übertragungen von Unternehmen und Betriebsteilen, Umstrukturierungen und Reorganisationen, Umwandlungen und Reindustrialisierungen und entwickeln maßgeschneiderte und vorteilhafte Lösungen für das Geschäft.

Zu den regelmäßigen Tätigkeiten gehören folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen:

  • Unterstützung in allen Phasen der Auswahl, Begründung, Verwaltung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  • Erstellung von Arbeitsverträgen, Richtlinien und Regelungen, auch im Bereich von Legal Design;
  • Unterstützung bei Disziplinarverfahren und der Anwendung von Sanktionen;
  • Bestimmung und Analyse der Personalkosten;
  • Überprüfung und Festlegung von Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung von Arbeitsverhältnissen;
  • Unterstützung und Vertretung in Streitigkeiten mit Gewerkschaften und vor dem Arbeitsgericht;
  • Technische Beratung in Rechtsstreitigkeiten;
  • Verfahrensunterstützung bei Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen;
  • Unterstützung bei der Verwaltung der Beziehungen zu Gewerkschaften und bei der Verhandlung von Zusatz- und Betriebsvereinbarungen mit den Gewerkschaftsvertretern;
  • Verwaltung von Überkapazitäten und gewerkschaftlichen Verfahren (Kurzarbeit, Mobilität, Arbeitslosigkeit);
  • Agenturverhältnisse: Vertragsmanagement, Sozialversicherung und Bestimmung/Überprüfung der Abfindungen bei Agenturverhältnissen;
  • Beratung und Unterstützung in Fragen der Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz.​

Unsere Beratung umfasst selbstverständlich ​​auch alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses, sei es durch Arbeitsverträge oder durch Formen der selbständigen Zusammenarbeit, wie im Fall von Agenten und Beratern.​

Kontakt

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Giovanni Zoja

Attorney at law (Italien)

Partner

+39 02 6328 841

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