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Lebensmittelrecht

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​Unser breites Dienstleistungsangebot im Bereich des Lebensmittelrechts​ ​​​​​

Da unsere Mandanten ​aus der Lebensmittelbranche zahlreiche Aspekten und gesetzliche Anforderungen von der E​rzeugung über die Entwicklung und Herstellung bis hin zur Vermarktung eines Produkts berücksichtigen müssen​, und daher vielseitige strategische und kommerzielle Entscheidungen treffen müssen, bietet Rödl & Partner im Bereich Lebensmittelrecht ein umfassendes Know-how, nämlich:


  • Produkteinstufung und Abgrenzungsfragen​ bezüglich der verschiedenen rechtlichen Kategorien;
  • ​Überprüfung der Konformität​​​ für die Vermarktung in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittländern;
  • Beratung zur Produktsicherheit und -haftung einschließlich Haftungsrisiken;
  • Unterstützung bei Krisenkommunikation und -management (Rückruf, Rücknahme, RASFF);
  • Beratung zum Qualitätskontrolle und Hygiene (z.B. Erstellung/Anwendung von HACCP-Systemen im Unternehmen);
  • Beratung zu Pestiziden und Kontaminanten;
  • Überprüfung und Optimierung der Produktkennzeichnung;
  • Rechtliche Unterstützung zur Produktwerbung (z.B. Nährwert- und Gesundheitsangaben, „Green Claims“​);
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren (z.B. Novel Food, Health Claims, Lebensmittelzusatzstoffe und Futtermittelzusatzstoffe) und Anzeigeverfahren (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, angereicherte Lebensmittel);
  • Zulassung und Registrierung von Lebensmittel- und  Futtermittelunternehmen;
  • Wettbewerbsrecht und Kartellrecht im Lebensmittelsektor (z.B. Beratung zum Verbot unlauterer Handelspraktiken und wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen);
  • Verträge (z.B. Herstellungs-, Forschungs- und Kooperationsverträge, Handels- und Vertriebsvereinbarungen, Lizenzverträge);
  • Geistiges Eigentum (z.B. Verteidigung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Patenten, Schutz geografischer Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen);
  • Beratung im Zusammenhang mit zollrechtlichen und EU-Außenhandelsrechtsfragen;​
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren und Prozessführung vor allen Gerichten, einschließlich des Gerichts der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs;
  • Vertretung vor nationalen und europäischen Behörden.

Wir bieten umfassende rechtliche Beratung auf internationaler Ebene und interdisziplinär für Unternehmen des Lebensmittelsektors​​

Mit einem spezialisierten Team beraten​ wir nationale sowie internationale Unternehmen aus der Lebensmittelbranche umfassend und über die Länder­gren­zen hinweg zu allen Fragen, die angefangen von der Produktentwicklung über die Herstel­lung und den Vertrieb bis hin zur Vermarktung auftreten können​.

Das Beratungsangebot ​im Lebensmittelrecht ​umfasst beispielsweise produktbezogene regulatorische Fragen​einschließlich Empfehlungen zur „Food-Compliance“, Vertretung vor nationalen und europäischen Behörden und Institutionen, Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die interdisziplinäre Komponente des Lebensmittelbereichs. Soweit erforderlich, greifen wir auf unser bewährtes Netzwerk von wissenschaftlichen Experten zurück, um technologisch und naturwissenschaftlich komplexe Sachverhalte erfassen und bewerten zu können und die Ergebnisse in die Rechtsberatung einfließen zu lassen​​.

Schließlich ist das Lebensmittelrecht stark von europäischen und internationalen Vorschriften beeinflusst. Vor diesem Hintergrund integrieren wir unsere Erfahrung, Fachkenntnisse im europäischen und internationalen Recht sowie unser rechtsvergleichendes Know-how in die Rechtsberatung und entwickeln somit innovative Lösungskonzepte.

Lebensmittelrecht und Lebensmittelkontaktmaterialienrecht

Lebensmittel sowie sogenannte Lebensmittelkontaktmaterialien​ (z.B. Geräte zur Lebensmittelproduktion, Lebensmittelverpackungen, Tischwasserfilter, Gegenstände zum Essen und Trinken) und auch Futtermittel stellen wichtige Wirtschaftsgüter dar.

Es gibt inzwischen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Gesetze und Ordnungswidrigkeitsvorschriften, die die Produktion, Herstellung, Verteilung und Vermarktung dieser Produkte regeln. In allen Mitgliedstaaten gilt das Prinzip des Gemeinschaftsrechts, wonach die Wirtschaftsteilnehmer selbst innerhalb angemessener Grenzen sicherstellen müssen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Um Sanktionen und die daraus resultierende Unternehmenshaftung zu vermeiden oder zumindest das Risiko zu verringern, müssen Unternehmen des Lebensmittel- und Futtermittelsektors sicherstellen, dass diese Vorschriften durch kontinuierliche Überwachung von Experten sowie durch die Anwend​ung interner Regelungen und Verfahren eingehalten werden​.​

Kontakt

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Barbara Klaus

Attorney at law (Italien), Rechtsanwältin

Partner

+39 02 6328 841

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