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Neue italienische Bewertungsgrundsätze 2026: eine Reform, die die Art der Unternehmensbewertung verändern wird

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 6. Februar​ 2026​​ | Lesedauer ca. 4 Minuten

Die italienische OIV-Stiftung hat den Entwurf der neuen Italienischen Grundsätze zur Unternehmensbewertung (Principi Italiani di Valutazione – PIV) veröffentlicht, die ab dem 30. Juni 2026 in Kraft treten werden. Damit erfolgt eine umfassende und systematische Aktualisierung gegenüber der vorherigen Fassung aus dem Jahr 2015. Die Reform führt eine besser lesbare Struktur, eine explizite Hierarchie der Vorgaben (gegliedert in „muss, sollte, kann“) sowie einen insgesamt solideren und kohärenteren Ansatz für den Unternehmensbewertungsprozess ein.

Eine klarere Struktur für klarere Grundsätze​

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die klare Trennung zwischen Grundsätzen und Erläuterungen.
In den PIV-Grundsätzen 2015 waren beide Ebenen im selben Dokument enthalten: verbindliche Grundsätze einerseits, daneben jedoch Vorbemerkungen, Beispiele, Anhänge und Anmerkungen ohne normativen Charakter. Diese Struktur führte häufig zu Unklarheiten und erschwerte es den Leserinnen und Lesern, zwischen tatsächlich verbindlichen Grundsätzen und rein erläuternden Inhalten zu unterscheiden.

Die neuen PIV-Grundsätze lösen dieses Problem grundlegend, indem sie Folgendes vorsehen:
  • einen eigenständigen, kompakten und verbindlichen Text der Grundsätze;
  • ein separates Dokument zur „Motivation der Grundsätze“, das Kommentare, Beispiele und Erläuterungen der Grundgedanken enthält, jedoch keinen verbindlichen Charakter hat.

Es handelt sich um eine formale Änderung mit weitreichenden praktischen Auswirkungen: erhöhte Klarheit, ein geringeres Risiko unterschiedlicher Auslegungen sowie eine stärkere Annäherung an internationale Standards.

Ein erweiterter Blick auf zuvor vernachlässigte Bewertungsbereiche​

Die Reform erweitert den Anwendungsbereich der PIV-Grundsätze in erheblichem Umfang.
Die Fassung von 2026 führt spezifische Grundsätze für Bewertungssituationen ein, die zuvor nicht oder nur am Rande geregelt waren, darunter:
  • Bewertung von Unternehmen in der Krise, ein besonders relevantes Thema im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld, das sensiblere Prognosen und eine sorgfältige Analyse der Unternehmensfortführung erfordert;
  • Austritt aus einer S.r.l. (GmbH), bei dem die neuen PIV-Grundsätze klarstellen, dass grundsätzlich der Marktwert maßgeblich ist, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht;
  • Die Bewertung wirtschaftlicher Schäden wird in einem eigenen Dokument behandelt, ergänzt durch juristische Anhänge und Anhänge zur Rechtsprechung, und liefert Leitlinien für einen in zivil- und handelsrechtlichen Verfahren zunehmend relevanten Bewertungsbereich.

Diese Bereiche treten in der Praxis häufig und mit wachsender Komplexität auf. Ihre klare Einordnung in einen definierten Regelungsrahmen trägt zu höherer Rechtssicherheit und einer einheitlicheren Anwendung bei.

Die Hierarchie der Vorgaben: eine transparentere Sprache​​

Eine weitere zentrale Neuerung der PIV-Grundsätze 2026 ist die Einführung einer Hierarchie der Vorgaben, die unterscheidet zwischen dem, was:
  • unbedingt zu tun ist (verbindliche Pflicht);
  • getan werden sollte (wesentliche Vorgabe, von der bei sachgerechter Begründung abgewichen werden kann);
  • getan werden kann (Bewertung liegt im Ermessen der Fachkraft).

Diese Struktur ermöglicht eine unmittelbare Lesbarkeit der Grundsätze und verdeutlicht, welche Elemente unverzichtbar sind und wo Anpassungsspielräume bestehen. Ziel dieser Verbesserung ist es, die Verantwortung der Bewertenden zu stärken, das professionelle Ermessen zu würdigen und eine bessere Anpassung des Bewertungsprozesses an den konkreten Einzelfall zu ermöglichen.

Stärkung des Bewertungsprozesses und der Qualitätskontrolle​

Die Reform bestätigt das Verständnis der Unternehmensbewertung als strukturierten Prozess und nicht als bloße Anwendung von Formeln. In den neuen PIV-Grundsätzen kommt insbesondere folgenden Aspekten besondere Bedeutung zu:
  • der professionellen Skepsis bei der Erhebung und kritischen Analyse der Daten;
  • der Notwendigkeit eines begründeten, dokumentierten und für einen anderen Experten nachvollziehbaren Vorgehens;
  • der formellen Einführung der Qualitätskontrolle, die integraler Bestandteil des Unternehmensbewertungsprozesses wird und keine optionale Entscheidung ist.

Das Endergebnis muss nicht nur korrekt sein: Es muss auch überprüfbar und nachvollziehbar sein und mit den verfügbaren Informationen sowie den zugrunde liegenden Annahmen übereinstimmen.

Informationsbasis: Vollständigkeit, Relevanz, Transparenz​

Der Grundsatz zur Informationsbasis zählt zu den detailliertesten der gesamten Reform. Die Datenerhebung darf weder unvollständig noch selektiv sein:
  • alle vernünftigerweise verfügbaren Informationen sind zu berücksichtigen;
  • Elemente, die im Widerspruch zur erwarteten Schlussfolgerung stehen, dürfen nicht ausgeblendet werden;
  • der Sachverständige muss die Auswahl der Quellen, den Ausschluss von Daten sowie eine etwaige Nichtverfügbarkeit bestimmter Informationen begründen.

Die Informationsbasis ist niemals „neutral“: Sie ist das Ergebnis einer Auswahl, die erläutert und nachvollziehbar gemacht werden muss, da sie die Glaubwürdigkeit der abschließenden Unternehmensbewertung direkt beeinflusst.

Ansätze, Methoden und Modelle: eine nunmehr explizite Differenzierung​​

Die PIV-Grundsätze festigen die Unterscheidung zwischen Ansatz, Methode und Modell – eine Dreiteilung, die die Transparenz des Prozesses deutlich erhöht.

Die bloße Angabe der Methode (z. B. DCF) reicht nicht mehr aus, um eine Unternehmensbewertung zu qualifizieren. Es ist darzulegen, wie die Methode angewendet wird: auf welchen Annahmen sie beruht, welche Zeithorizonte, Parameter, wirtschaftlichen Entscheidungen und Konsistenzkriterien zugrunde gelegt werden.

Mit anderen Worten: Es genügt nicht mehr, lediglich die Methode zu benennen. Das Modell, seine Grundgedanken und seine Grenzen müssen erklärt werden.

Schlussfolgerung​​

Die PIV-Grundsätze 2026 stellen eine tiefgreifende Reform dar, die nicht nur technische Aspekte betrifft, sondern das Verständnis von Unternehmensbewertung insgesamt neu definiert.

Die neue Dokumentenstruktur, die Erweiterung des Anwendungsbereichs, die Einführung einer Hierarchie der Vorgaben sowie die vertiefte Analyse der Informationsbasis schaffen ein moderneres, transparenteres System, das stärker an den international bewährten Praktiken orientiert ist.​

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