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Entwurf des Haushaltsgesetzes: Einige steuerliche Neuerungen ab 2026

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​​​​​​veröffentlicht am 13. November 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Mit der Genehmigung durch den ital. Ministerrat am 17. Oktober 2025 wurde der erste Entwurf des mit Spannung erwarteten Haushaltsgesetzes für das Jahr 2026 in Umlauf gebracht. Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerungen im Steuerbereich aufgeführt, die jedoch noch Änderungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens unterliegen können, das zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs führen wird.

Einführung einer neuen Hyperabschreibung

Im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 wird erneut eine Erhöhung der Abschreibung für Investitionen in Betriebsmittel vorgeschlagen, die in der Vergangenheit als Hyperabschreibung bekannt war, die sich auf die Vermögenswerte beziehen, die derzeit unter die Steuervergünstigungen 4.0 und 5.0 fallen und deren Gültigkeit im Jahr 2025 endet.

Die Hyperabschreibung soll für Investitionen in neue (materielle und immaterielle) Betriebsgüter gemäß den Anhängen A und B des ital. Gesetzes 232/2016 sowie für Investitionen in neue materielle Betriebsgüter zur Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quel​len für den Eigenverbrauch, auch aus der Ferne, gewährt werden. Die Vergünstigung besteht in einer Erhöhung der Anschaffungskosten der oben genannten Güter für die Zwecke der italienischen Körperschaftsteuer IRES in Höhe von:
  1. 180 Prozent für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro;
  2. 100 Prozent für Investitionen über 2,5 Millionen Euro und bis zu 10 Millionen Euro;
  3. 50 Prozent für Investitionen über 10 Millionen Euro und bis zu 20 Millionen Euro.

Darüber hinaus ist eine weitere Erhöhung der Förderung für Investitionen vorgesehen, die auf die Verwirklichung von Zielen des ökologischen Wandels abzielen.

Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss eine entsprechende Mitteilung im elektronischen Format über eine von der GSE (dem staatlichen Betreiber zur Verwaltung von Energiedienstleistungen) entwickelte Plattform eingereicht werden und es müssen Bescheinigungen über die förderfähigen Investitionen vorliegen. In jedem Fall werden die Durchführungsbestimmungen für die Förderung in einem späteren Ministerialdekret festgelegt.

Pauschalsteuer für Neuzugezogene

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 enthält einen Vorschlag zur Überarbeitung der in Art. 24-bis des ital.  Gesetzes zur Konsolidierung der Einkommenssteuer TUIR vorgesehenen Regelung für natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, in Bezug auf im Ausland erzielte Einkünfte (sogenannte Regelung für Neuzugezogene). Insbesondere soll ab dem 1. Januar 2026 die jährliche Ersatzsteuer, die auf im Ausland erzielte Einkünfte anzuwenden ist, erhöht werden:
  1. von 200.000,00 Euro auf 300.000,00 Euro für die Hauptperson;
  2. von 25.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro für jeden Familienangehörigen.

Maximale Besteuerung von Dividenden

Eine wichtige Neuerung, die derzeit im Entwurf des Haushaltsgesetzes enthalten ist, betrifft die Besteuerung von gesellschaftsinternen Dividenden, die aus Beteiligungen von weniger als 10 Prozent am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft oder Einrichtung stammen.

Insbesondere können diese Dividenden nicht mehr zu 95 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen ausgenommen werden (wie derzeit in Art. 89 Abs. 2 des TUIR vorgesehen), sondern sind für die  Empfänger vollständig steuerpflichtig.

Die Gesetzesänderung würde Dividenden betreffen, die von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bezogen werden. Für natürliche Personen ändert sich hingegen nichts.

Die neuen Bestimmungen würden für die Ausschüttung von Gewinnen und Gewinnrücklagen gelten, die ab dem 1. Januar 2026 beschlossen werden. Sollte die endgültige Fassung des Haushaltsgesetzes die vorliegende Neuerung bestätigen, könnte eine Phase der Überprüfung der Konzernstrukturen eingeleitet werden, um zu klären, ob und wie weiterhin von der Besteuerung von nur 5 Prozent der erhaltenen Dividenden profitiert werden kann.

Ratenzahlung von Kapitalgewinnen

Das Haushaltsgesetz 2026 soll auch die Regelung der Ratenzahlung von Kapitalgewinnen im Rahmen des Unternehmensgewinns betreffen, indem die für den Zugang zu dieser Vergünstigung erforderliche Haltedauer verlängert und die Anzahl der allgemein zulässigen Raten reduziert wird.

Der derzeitige Wortlaut von Art. 86 Abs. 4 des TUIR sieht vor, dass „die erzielten Kapitalgewinne, die nicht unter den nachfolgenden Artikel 87 fallen und gemäß Absatz 2 ermittelt werden, in dem Geschäftsjahr, in dem sie erzielt wurden, in voller Höhe zum Einkommen beitragen oder, wenn die Vermögenswerte mindestens drei Jahre lang oder im Falle von Profisportvereinen mindestens zwei Jahre lang gehalten wurden, nach Wahl des Steuerpflichtigen in gleichen Raten in diesem und den folgenden Geschäftsjahren, jedoch nicht länger als bis zum vierten Geschäftsjahr.”

Der Haushaltsentwurf für 2026 schreibt Abs. 4 des Artikels 86 des TUIR neu und legt fest, dass die auf Unternehmensvermögen und Beteiligungen erzielten Gewinne, die nicht unter die PEX-Regelung fallen, auf maximal drei Steuerperioden verteilt werden können (anstelle der derzeitigen Verteilung auf fünf Steuerperioden), vorausgesetzt, dass die Vermögenswerte mindestens fünf Jahre lang (anstelle der derzeitigen dreijährigen Besitzdauer) im Besitz waren.​​

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