Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Zwischen Nachhaltigkeit und Vereinfachung: Der Weg des Omnibus-Pakets I und die feine Grenze des europäischen Gleichgewichts

PrintMailRate-it
​​​​veröffentlicht am 31. Oktober 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten

Der Weg des Omnibus-I-Gesetzespakets, das zur Vereinfachung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit konzipiert wurde, gestaltet sich schwieriger als erwartet. Trotz der ursprünglichen Zustimmung durch den Rechtsausschuss („JURI“) hat die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments die Prognosen auf den Kopf gestellt, das Verhandlungsmandat abgelehnt und den Beginn der Triloge blockiert. Die Entscheidung wirft einen Schatten der Unsicherheit auf die Zukunft zweier wichtiger Richtlinien – der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“) – und entfacht erneut die Debatte über ein entscheidendes Thema: Wie lassen sich industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Umweltintegrität in der Europäischen Union miteinander vereinbaren?


Die Position des JURI-Ausschusses

In ihren Beratungen im Oktober hat die JURI-Kommission einige zentrale Aspekte des im Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Omnibus-Pakets I neu definiert und den Spielraum für Vereinfachungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Exekutive erweitert.


In Bezug auf die CSRD hatte die Europäische Kommission eine Verringerung der Anzahl der Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, um 80 Prozent vorgesehen. Der JURI-Ausschuss hat den Anwendungsbereich weiter eingeschränkt und die Verpflichtung ausschließlich für Unternehmen mit mehr als tausend Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro festgelegt, während andere Unternehmen die Möglichkeit haben, auf freiwilliger Basis Bericht zu erstatten.


In ähnlicher Weise hat der JURI-Ausschuss vorgeschlagen, die Anwendung der CSDDD – der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit – auf große Unternehmen zu beschränken, d. h. auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro.


Besonders bedeutend erscheint die eingeführte methodische Wende: Die universelle Sorgfaltspflicht wurde durch einen risikobasierten Ansatz ersetzt. Unternehmen sind nur dann zum Handeln verpflichtet, wenn konkrete Risiken negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt entlang ihrer Lieferkette bestehen, entsprechend den Leitprinzipien der Vereinten Nationen. Befürworter sehen in diesem Ansatz einen Ausdruck von Pragmatismus und angemessener Verhältnismäßigkeit. Kritiker hingegen warnen davor, dass dadurch die Zuständigkeiten weniger klar abgegrenzt sein könnten.


Die Verpflichtungen zur Erstellung von Übergangsplänen zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit dem Pariser Abkommen blieben bestehen, allerdings mit einer vorsichtigeren Terminologie. Der Verweis auf „größtmögliche Bemühungen" wurde durch „angemessene Bemühungen" ersetzt, wodurch die Verpflichtungen realistischer und verhältnismäßiger wurden. Außerdem wurden die ausdrücklichen Verweise auf die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C und die Zwischenziele der Klimaneutralität bis 2050 gestrichen, wobei jedoch die Notwendigkeit der Verabschiedung glaubwürdiger und transparenter Pläne beibehalten wurde.


Der Omnibus I unter der Lupe des Europäischen Parlaments 

Am 22. Oktober lehnte die Plenarversammlung in Straßburg die Verhandlungsposition des JURI mit einem überraschenden Abstimmungsergebnis ab: 318 Stimmen dagegen, 309 dafür und 34 Enthaltungen. Diese Entscheidung kam für viele überraschend und spiegelt unweigerlich tiefe Spaltungen innerhalb des Europäischen Parlaments wider.


Die Ablehnung beruhte auf der Befürchtung, dass der von der JURI-Kommission vorgeschlagene Kompromiss über eine bloße „technische Vereinfachung" der Nachhaltigkeitsvorschriften hinausging. Tatsächlich wurden die vorgeschlagenen Änderungen als versteckte Deregulierung wahrgenommen, die die Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht, auf denen die ursprünglichen Richtlinien basieren, schwächen könnte. Dennoch betrachteten einige Europaabgeordnete die Ablehnung als verpasste Gelegenheit, einen Rechtsrahmen zu vereinfachen, der insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen als übermäßig belastend empfunden wird und sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirken könnte.


Die nächsten Schritte und die Auswirkungen auf Unternehmen

Mit seiner Ablehnung hat das Europäische Parlament die Aufnahme der Triloge – der interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission – faktisch ausgesetzt und damit den gesamten Gesetzgebungsprozess verschoben. Die Europaabgeordneten werden den Text und die entsprechenden Änderungsanträge in der für den 13. November geplanten Plenarsitzung in Brüssel erneut prüfen. Dann wird sich zeigen, ob Omnibus I wieder aufgenommen werden kann.


Die Abstimmung im November wird ein entscheidender Schritt für die Zukunft der Unternehmensnachhaltigkeit in Europa sein. Die Regeln können angepasst werden, aber Transparenz, Verantwortung und Engagement für Nachhaltigkeit werden hoffentlich die Säulen des europäischen Modells bleiben. In dieser Phase der Unsicherheit sind die Unternehmen aufgefordert, wachsam zu bleiben und sich frühzeitig vorzubereiten, indem sie einen Analyse- und Anpassungsprozess einleiten und auf Fachkompetenzen zurückgreifen, um Veränderungen vorherzusehen, rechtzeitig auf neue Verpflichtungen zu reagieren und die Chancen eines Übergangs zu nutzen, der darauf abzielt, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.​

aus dem newsletter

Legal Newsletter​​​​​​​

autor

Contact Person Picture

Paolo Peroni

Attorney at law (Italien)

Partner

+39 02 6328 841

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Kiara Leone

Degree in Law (Italien)

Junior Associate

+39 06 9670 1270

Anfrage senden

Profil

unsere Dienstleistungen

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu