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Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

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​Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist heute einer der wichtigsten Verantwortungsbereiche für Arbeitgeber und gleichzeitig ein strategischer Hebel für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen. Dieser Bereich gewinnt zunehmend an Bedeutung – nicht nur durch gesetzliche Vorgaben, sondern auch durch die ESG-Grundsätze, die dem Schutz von Mitarbeiterinnen eine Schlüsselrolle für die Nachhaltigkeit von Unternehmen zuweisen.


Unsere Kanzlei bietet eine umfassende und integrierte Beratung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und gewährleistet hochqualifizierte rechtliche Unterstützung in Zusammenarbeit mit externen technischen Beratern, die auf die Risikobewertung und die Aktualisierung der entsprechenden vorgeschriebenen Unterlagen spezialisiert sind.

Der rechtliche Rahmen, die Managementsysteme und das ESG-Profil

Das​ Gesetzesdekret 81/2008 verpflichtet den Arbeitgeberinnen, eine vollständige und aktuelle Risikobewertung unter Einbeziehung der zuständigen Unternehmensvertreter, d. h. des betrieblichen Sicherheitsbeauftragten, des Betriebsarztes und des Arbeitnehmervertreters, durchzuführen und das Dokument zur Risikobewertung (DVR) zu erstellen. Parallel dazu definiert die Norm ISO 45001 internationale Standards für Managementsysteme im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und fördert einen systemischen und kontinuierlichen Ansatz zur Prävention von Arbeitsunfällen.

Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen ist auch einer der Grundpfeiler der unverzichtbaren sozialen Verantwortung von Unternehmen. Im ESG-Bereich ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Säule. Ein solides Arbeitsschutzmanagement reduziert nicht nur die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Risiken eines jeden Unternehmens, sondern fördert auch die Transparenz, die Verringerung von Reputationsrisiken, den Respekt gegenüber den Menschen und stärkt die organisatorischen Strukturen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und gute Unternehmensführung. 

Unsere Kanzlei kann Unternehmen bei der Entwicklung von Modellen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützen, die den ESG-Standards entsprechen und die Kohärenz zwischen rechtlichen, organisatorischen und Nachhaltigkeitszielen gewährleisten.

Im Rahmen unserer Tätigkeit arbeiten wir ständig mit externen technischen Büros und Beratungsunternehmen zusammen, die unser Rechtsteam bei der Erfüllung der Anforderungen des italienischen Gesetzesdekrets 81/2008 unterstützen, insbesondere bei:
  • die Bewertung spezifischer Risiken und die regelmäßige Aktualisierung des Risikobewertungsdokuments (DVR), auch in seinen sektorspezifischen Versionen (z. B. chemische Risiken, manuelle Handhabung von Lasten, Lärmbelastung oder Bildschirmarbeit, arbeitsbedingter Stress);
  • die Erstellung des DUVRI (Einheitsdokument zur Bewertung von Interferenzrisiken - Documento Unico di Valutazione dei Rischi Interferenziali) bei Überschneidungen zwischen mehreren Auftragnehmern und Auftraggebern;
  • die Erstellung von Betriebsprotokollen und Notfallplänen, auch in komplexen Umgebungen (Fabriken, Baustellen, Logistik);
  • Unterstützung bei der Benennung von Unternehmensfunktionen, wie z.B. Arbeitgeber, RSPP (Leiter des Präventions- und Schutzdienstes), RLS (Beauftragte für die Sicherheit der Arbeitnehmer), zuständiger Arzt;
  • Audits, Gap-Analysen und ESG/Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz-Due-Diligence, auch unter ESG-Gesichtspunkten, Compliance gemäß Gesetzesdekret Nr. 231/2001 sowie im Vorfeld von außerordentlichen Transaktionen, Ausschreibungen und Übernahmen (M&A) mit Bewertung latenter Risiken und potenzieller Rechtsstreitigkeiten;​
  • Schulungsunterstützung: Organisation von Schulungen für Arbeitnehmer, Vorgesetzte, RLS und Führungskräfte gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 81/2008 und den Vereinbarungen zwischen Staat und Regionen;
  • Rechtsstreitigkeiten und Arbeitgeberhaftung: zivil- und strafrechtliche Unterstützung bei Unfällen, Berufskrankheiten, Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen oder Verstößen gegen Vorschriften (auch im Rahmen des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001);
  • Verwaltung der Beziehungen zu den Gewerkschaften und der Verträge in Bezug auf Gesundheitsüberwachung, Schichtarbeit, PSA, Nachtarbeit;
  • Unterstützung bei Inspektionen oder bei Arbeitsunfällen, mit Erstellung von Schriftsätzen, Verteidigungsberichten und Unterstützung auch bei Verwaltungsstreitigkeiten.

Gesundheit und Sicherheit in den ESG-Kriterien

Die zunehmende Aufmerksamkeit für ESG-Themen hat dazu geführt, dass der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer als Schlüsselparameter der sozialen Säule und als bewertbarer Bestandteil von Nachhaltigkeitsratings und nichtfinanziellen Berichten (Gesetzesdekret 254/2016) anerkannt wurde.

Im Einklang mit den jüngsten Entwicklungen im Arbeits- und Präventionsrecht legt die Kanzlei besonderen Wert auf die Anwendung der sogenannten Soft-Law-Normen, die zwar nicht verbindlich sind, aber von den Gerichten zunehmend als Referenzstandard im Sinne der Artikel 15 und 28 des Gesetzesdekrets 81/2008 anerkannt werden.

Unsere Unterstützung umfasst auch:
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung interner Richtlinien zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Übereinstimmung mit internationalen Standards (ISO 45001);
  • Beratung zu Leistungsindikatoren im Bereich Sicherheit, die in ESG-Berichte oder CSRD-Berichte aufgenommen werden sollen;
  • Verwaltung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz-Profilen in den Organisationsmodellen 231/2001 und in den Aktualisierungen des internen Disziplinarsystems;
  • Unterstützung bei der Bewertung neu auftretender Risiken (klimatische, psychosoziale, ergonomische) unter Berücksichtigung der neuesten Richtlinien von INAIL (Unfallversicherung für Arbeitsunfälle ) und Soft-Law-Praktiken;
  • Umsetzung der branchenweit vereinbarten Leitlinien und Praktiken, auch im Rahmen von Whistleblowing- und Unfallmeldungsprotokollen (ISO 37002).

Warum Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sollte?
  • Multidisziplinäres Team aus Arbeitsrecht, Prozessführung, Compliance 231, Gesellschafts- und Verwaltungsrecht;
  • Integrierter ESG- und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz-Ansatz, der auf operative Effizienz und Rechtssicherheit ausgelegt ist;
  • Vorbeugende, verwaltungstechnische und streitige Unterstützung, auch bei Unternehmensumstrukturierungen oder Personalumschichtungen;
  • Fähigkeit zum Dialog mit institutionellen Organen, bilateralen Einrichtungen, Aufsichtsbehörden sowie internen und externen Stakeholdern.

Abgedeckte Bereiche
Vorteile für das Unternehmen
Integrierte technische und rechtliche Beratung
Multidisziplinärer Ansatz mit einem einzigen Ansprechpartner
Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und des Modells 231
​Reduzierung des Sanktions- und Reputationsrisikos
Unterstützung bei den Beziehungen zur Gesundheitsbehörde (ATS), Nationale Arbeitsinspektion (INL) sowie Unfallversicherung für Arbeitsunfälle (INAIL)
​Korrekte Abwicklung von Inspektionen und Auflagen nach Unfällen
Schulung und Präventionskultur
​Aktive Einbindung der Mitarbeiter und Reduzierung von Zwischenfällen
Integration von ESG und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Verbesserung der Unternehmenspositionierung und Attraktivität für Investoren

Für weitere Informationen, eine vorläufige Analyse der Unternehmenskonformität oder zur Festlegung eines individuellen Aktionsplans steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam eine nachhaltige, wirksame und gesetzeskonforme Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu entwickeln, die den wichtigsten Referenzstandards entspricht.

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