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EU-Kommission genehmigt die Maßnahme „Energy Release 2.0“

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​​​​​​​veröffentlicht am 14. Juli 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Die Europäische Kommission hat die Maßnahme „Energy Release 2.0“ zur Unterstützung energieintensiver Unternehmen begrüßt und bestätigt, dass sie mit den Binnenmarktregeln sowie den europäischen Leitlinien für staatliche Beihilfen vereinbar ist. 


In einer am Freitag, den 27. Juni 2025, veröffentlichten Mitteilung hat das italienische Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) den strategischen Stellenwert der Maßnahme hervorgehoben. Ziel sei es, große Stromverbraucher durch stabilere Energiepreise im Gegenzug zur Abnahme grüner Energie zu unterstützen.
 
Die Maßnahme gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase besteht die Unterstützung in der Lieferung von Strom zu einem gedeckelten Preis von 65 Euro pro MWh. In der zweiten Phase werden die Begünstigten verpflichtet, den erhaltenen Vorteil durch den Bau oder die Finanzierung neuer Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen vollständig zurückzuzahlen.

Was bewirkt Energy Release 2.0?

Kurz gesagt handelt es sich bei Energy Release 2.0 um einen Mechanismus, der darauf abzielt, die Installation neuer Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Quellen durch energieintensive Endkunden zu fördern. Die Maßnahme richtet sich an energieintensive Unternehmen, die in der entsprechenden Liste eingetragen sind, und sieht eine Vorlaufzeit von 36 Monaten vor. In diesem Zeitraum stellt der italienische „Gestore dei Servizi Energetici“ (GSE) die Energie aus erneuerbaren Quellen den energieintensiven Unternehmen zur Verfügung, welche sich im Gegenzug dazu verpflichten, EE-Anlagen zu bauen, um die vorgestreckte Energie in den folgenden 20 Jahren zu erstatten. Die neuen Anlagen können in Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen mit einer Mindestkapazität von jeweils 200 kW bestehen. Alternativ können auch bestehende Anlagen ausgebaut bzw. modernisiert werden, sofern hierdurch eine Kapazitätserhöhung von mindestens 200 kW erreicht wird.

Wie wird sich die Maßnahme auswirken?

Energieintensive Unternehmen, die and dem Stromzuteilungsverfahren teilgenommen haben und über das GSE-Portal eine Interessenbekundung eingereicht haben, sind verpflichtet, Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen – selbst oder durch Dritte – zu errichten oder die Leistung bestehender Anlagen auszubauen. In den meisten Fällen werden sich die Unternehmen für den Bau oder die Erweiterung von Energieinfrastrukturen an Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien wenden, und damit einen positiven Beitrag zum Markt für erneuerbare Energien leisten. Die Inbetriebnahme der neuen Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen muss innerhalb von 40 Monaten nach Unterzeichnung des Vorvertrags erfolgen, der, ggf. auch in aggregierter Form, mit dem GSE abgeschlossen wird.

Was für Verträge sind im Zusammenhang mit dem Energy Release zu schließen?

Nach Abschluss des Zuteilungsverfahrens schließt der GSE mit den energieintensiven Unternehmen – auch in aggregierter Form – einen Vorauszahlungsvertrag ab. Das Unternehmen ist sodann verpflichtet, innerhalb von 40 Monaten einen Vertrag über die Rückgabe des vorabgeleisteten Stroms – selbst oder durch einen Dritten – zu unterzeichnen. Zudem muss eine geeignete Garantie gestellt werden.

Welche Vorteile können nach Ansicht der „Confindustria“ erzielt werden?

Laut dem Wirtschaftsverband Confindustria wird das Energy Release italienischen energieintensiven Industrien die Möglichkeit bieten, zumindest einen Teil ihres Energiebedarfs zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken, und dies in einer Zeit, die aufgrund der hohen Preisvolatilität​​​ infolge geopolitischer Spannungen und Marktunsicherheiten besonders herausfordernd ist. Darüber hinaus stellt das Energy Release 2.0 eine Vorwegnahme der Entkopplung des Strompreises von den Gaskosten dar.

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